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Wechsel der Gewinnermittlungsart – Teil 2
Im zweiten Teil der Beitragsreihe wird der Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung dargestellt. Zunächst wird darauf eingegangen was der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Wechsels zu beachten hat. Anschließend wird erläutert wie sich die Höhe eines Übergangsgewinns/-verlust berechnet.
Der erste Teil des Beitrags, welcher die Gründe für einen Wechsel erläutert, ist unter KIEHL DAAAH-45991 abrufbar.
Wechsel von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG)
Liegt einer der Gründe für einen Wechsel von der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG zum BV-Vergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG) vor, so müssen vom Steuerpflichtigen mehrere Dinge beachtet werden:
Aufstellung einer Eröffnungsbilanz bzw. einer Veräußerungs-/Aufgabebilanz
Durchführung einer Inventur
Ermittlung eines Übergangsgewinns/-verlustes
Aufstellen einer Eröffnungsbilanz bzw. einer Veräußerungs-/Aufgabebilanz
Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Wechsels mit Beginn der Buchführung eine Bilanz erstellen, in die er alle Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten, etc.) nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen aufzunehmen hat. In dieser Bilanz sind alle Bilanzpositionen so zu bilden, als ob der Steuerpflichtige schon immer seinen Gewinn durch BV-...