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IK Nr. 5 vom Seite 24

Exportkontrolle und Zoll von A bis Z

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Deutschland gehört zu den wichtigsten Exportnationen der Welt. Viele Industrieunternehmen sind international engagiert. Die Abwicklung von Exporten und Importen erfordert spezielle Fachkenntnisse und Kompetenzen aus dem Bereich der Exportkontrolle sowie des Zollrechts. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und erläutert wichtige Begriffe.

Rechtliche Grundlagen der Exportkontrolle

Exporte sind nach dem Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs prinzipiell genehmigungsfrei (§ 1 AWG). Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland sind jedoch Exportbeschränkungen möglich (§ 4 Abs. 1 und 2 AWG). Diese können sich insbesondere aus den folgenden nationalen und europäischen Regelungen ergeben:

In Deutschland

Auf EU-Ebene

  • EG-Verordnung Nr. 428/2009 für → Dual-use-Güter

  • Embargo-Verordnungen der EU

  • Anti-Folter-Verordnung

  • Anti-Terrorismus-Verordnungen

In der betrieblichen Praxis spielen für viele deutsche Unternehmen neben den nationalen und EU-rechtlichen Vorschriften auch noch US-amerikanische Exportkontrollvorschriften eine wichtige Rolle. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die be...