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GmbH-Geschäftsführer: das eine Mal Arbeitnehmer, das andere Mal nicht
Arbeits- und sozialrechtliche Anwendung von Schutzvorschriften auf den Geschäftsführer von A bis Z
Beschäftigte mit Arbeitnehmerstatus können sich auf arbeitsrechtliche Schutzgesetze berufen; zudem unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht. Ob und wenn ja, in welchem Umfang dies alles auch für den GmbH-Geschäftsführer gilt, hängt von seiner Arbeitnehmerstellung ab. Diese lässt sich aber nicht pauschal feststellen. Der Begriff des Geschäftsführers ist im deutschen Arbeitsrecht gesetzlich nicht allgemeingültig definiert. [i]Seel, NWB 50/2017 S. 3871Eine genaue Einordnung der Rechtsstellung eines GmbH-Geschäftsführers hat daher anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze unter Zugrundelegung der konkreten Tätigkeit des Geschäftsführers zu erfolgen, wobei sich die höchsten Gerichte (auch) in dieser Frage nicht einig sind. Dieser Beitrag soll eine Orientierungshilfe für die betriebliche Praxis sein und einen Überblick über (nicht) zu beachtende Arbeitnehmerschutzvorschriften geben. Zudem wird – kurz – die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Geschäftsführers erläutert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. „Starterpaket“ zur Einordnung des GmbH-Geschäftsführers
Der GmbH-Geschäftsführer hat rechtlich eine Doppelstellung: Er ist sowohl Organ als auch Beschäft...