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Corona-Krise: Auswirkungen auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Lohnsummenkontrolle
In Zeiten der anhaltenden Corona-Krise wird auch die Unternehmensnachfolgeplanung vor Herausforderungen gestellt. Wurde in der jüngeren Vergangenheit Betriebsvermögen unter den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b ErbStG unentgeltlich übertragen (Erbfall oder Schenkung) oder ist eine Schenkung kurzfristig geplant, rückt die mit den Steuerbefreiungen verknüpfte Lohnsummenkontrolle i. S. des § 13a Abs. 3 ErbStG zwangsläufig in den Fokus der steuerlichen Beratungspraxis. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten langfristigen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt besteht das vergleichsweise hohe erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiko, dass gegen den Lohnsummentest verstoßen wird und es insoweit zu künftigen Steuernachzahlungen bei den betroffenen Steuerpflichtigen kommt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Risiko eines Lohnsummenverstoßes bei erfolgten Übertragungen
Steuerpflichtige, bei denen die Mindestlohnsumme bereits vor Ende einer noch laufenden fünf- bzw. siebenjährigen Lohnsummenfrist überschritten wurde, haben Nachsteuern aus einem Lohnsummenverstoß – vorbehaltlich von Betriebsprüfungen – insoweit nicht ...