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NWB 18/2020 S. 1317

XRechnung | Pflicht der Behörden zum Empfang und zur Verarbeitung

Seit dem [i]Redaktionsmitteilung trifft neben dem Bund auch alle öffentlichen Rechnungsempfänger auf Landes- und kommunaler Ebene die Pflicht, elektronische Eingangsrechnungen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte entgegenzunehmen. Wie die elektronischen Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. [i]Klenk, NWB 25/2019 S. 1831Einige Länder – wie z. B. das Land Berlin – haben mit den zuständigen Bundesministerien eine Verwaltungsvereinbarung zur Mitnutzung einer elektronischen Rechnungseingangsplattform geschlossen. Andere Länder – wie etwa Bayern – bieten öffentlichen Auftraggebern Individuallösungen an (vgl. § 6 Bayerische E-Government-Verordnung n. F.). Umgekehrt machen einige Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch, die ...

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