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Finanzvertrieb: Vorsteuerabzug beim Lead-Erwerb
Spätestens die medial bekannte Branchenikone des modernen Finanzvertriebs namens Mehmet Göker (ehemals MEG AG) hat den Vertriebsweg über sog. „Leads“ – sprich die Verschaffung von Datensätzen mit Personen, die Interesse an einem Abschluss von Versicherungs- & Finanzprodukten haben – revolutioniert, wenn nicht gar erstmals eröffnet. In diesem Kontext hat das FG Köln daher nun mit (nach Weiterleitung durch dessen ursprünglich zuständigen 14. Senat) über die Vorsteuerabzugsmöglichkeit beim Lead-Erwerb jurisdiziert. Eine praktische Relevanz ist hierbei gerade für herkömmliche Strukturvertriebe abzuleiten – sog. „Multi-Level-Marketing“. Klassische Versicherungsgesellschaften schöpfen etwaiges Vertriebspotenzial hingegen vielmehr aus bereits bestehenden Kundenbeständen, weswegen sich hier lediglich eine abgeschwächte Praxisrelevanz verzeichnen lässt.
I. Leitsatz
Bereits die Verschaffung von Datensätzen mit Angaben von Personen, die ein Interesse an dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung haben, sog. Leads, stellt nach Überzeugung des erkennenden Senats für sich genommen einen hinreichenden Beitrag zur Vermittlung eines Vertrages über eine private ...