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Einkommensteuer | Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften durch Handel mit Kryptowährungen – Gewährung von Aussetzung der Vollziehung
Der 
		 lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ob
		Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private
		Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit 
		§ 23 Abs. 1
		  EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist
		unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche
		Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann.
		
 
Der bislang nicht veröffentlichte Beschluss des FG Nürnberg stellt die Entscheidung des ( NWB SAAAH-30297), wonach keine Zweifel an der Steuerpflicht solcher Einkünfte bestünden, sehr deutlich in Frage. [i]Frank/Utz, Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut (HGB, EStG), infoCenter, NWB FAAAB-14465 Genau zu prüfen ist, welche Kryptowährungen tatsächlich betroffen sind und ebenso, ob Kryptowährunge...