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WP Praxis 5/2020 S. 154

Fristversäumnisse bei Prüfung der Vollständigkeitserklärung und Mengenstromnachweise nach dem Verpackungsgesetz

Die WPK hat das Bundesumweltministerium darum gebeten, sich bei den Landesvollzugsbehörden dafür einzusetzen, dass etwaige bußgeldbewährte Fristversäumnisse, die bei der Hinterlegung bzw. Vorlage von Nachweisen drohen, nicht zu Sanktionen führen, wenn die Versäumnisse der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie geschuldet sind.

Anlass dazu ist die gegenwärtig von der „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geäußerte Meinung, dass die in diesem Verfahren festgelegten gesetzlichen Fristen auch in der derzeitigen Situation eingehalten werden müssen und Versäumnisse als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Hinweis

Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/q05mr.

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