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Auswirkungen der Corona-Krise auf die Abschlussprüfung
I. Sachverhalt
Eine mittelgroße GmbH hat den Jahresabschluss zum Ende März aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bundesregierung bereits Schulen, Hochschulen, Gastronomiebetriebe geschlossen und Ausgangsbeschränkungen erlassen.
II. Fragestellung
Welche Besonderheiten ergeben sich aus Sicht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Angabe von Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind (§ 285 Nr. 33 HGB)?