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Umverteilung im Lichte des Europarechts
Das Steuerrecht ist eine der wenigen verbliebenen Domänen der mitgliedsstaatlichen Souveränität. Neben den Einwirkungen aus dem Richtlinienrecht, erfährt der nationalstaatliche Spielraum sowohl durch die Berücksichtigung der Grundfreiheiten als auch in den letzten Jahren zunehmend durch das Beihilferecht Einschränkungen. In der jüngeren Vergangenheit rücken progressive umsatzbasierte Steuertarife in den Fokus des Interesses der EU-Kommission und nationaler Gerichte. Die Einkommensteuerprogression sieht die Kommission hingegen als mit dem Europarecht vereinbar an.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. EU-Kommissionsbeschlüsse
Die Kommission griff in den vergangenen Jahren die progressive Ausgestaltung von umsatzbasierten Steuertarifen mehrerer Mitgliedstaaten beihilferechtlich auf. Bei der Selektivitätsprüfung der progressiven Steuertarife definierte die Kommission im ersten Schritt in allen ihren Beschlüssen die „normale“ Besteuerung, d. h. den Referenzrahmen, als einen fiktiven linearen Steuertarif.
Da der progressive Tarif von diesem „normalen“ linearen Tarif abwich, erklärte sie die Steuer zur rechtswidrigen Beihilfe. Als Begründung füh...