Arbeitshilfe August 2020

Entgeltliche Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an einen Musikverein und an Privatpersonen für private Feiern als umsatzsteuerfreie Leistung ohne Vorsteuerabzug?

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses:

Sind kurzfristige Überlassungen von Grundstücken vom Anwendungsbereich des Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL und damit auch des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ausgenommen?

Steht aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers bei der Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses nicht die Überlassung der Räumlichkeiten, sondern ein Gesamtpaket von Leistungen ähnlich einer Gaststättenbewirtung im Vordergrund?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAH-46747