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NWB Nr. 10 vom Seite 695 Fach 30 Seite 2313

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-BAföG”)

von Prof. Dr. E. Beckmann, Bochum

I. Einleitung

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) v. (BGBl 1996 I S. 623) ist am in Kraft getreten. Es geht von der Überlegung aus, dass schulische, berufliche und akademische Ausbildung gleichwertig sind. Auch in der beruflichen Bildung soll dem Einzelnen die volle Entfaltung seiner Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten ermöglicht werden. Es sollen Teilnehmer gefördert werden, die sich nach einer beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit vorbereiten wollen, z. B. als selbständiger Handwerksmeister oder als mittlere Führungskraft in einem Betrieb. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegen. Die Förderung setzt eine derartige Ausbildung voraus (sog. „Meister-BAföG„). Das Gesetz dient folglich der Sicherung des Zukunftsstandorts Deutschland und der Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung des Einzelnen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes v. (BGBl 2001 I S. 4029) wurden im Wesentlichen Verbesserungen beim Kreis der Geförderten und dem Anwendungsbereich der Förderung, insbesondere den Förderkonditionen, und beim stärkeren Anreiz zur Existenzgründung, bei den erleichterten Förderu...

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