Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zielführendes Miteinander von Betriebsrat und Arbeitgeber in der Krise
In einem [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1275Betrieb, in dem es einen Betriebsrat gibt, stellt sich in der Corona-Krise für den Arbeitgeber die Frage, wie er den Betriebsrat so informieren und einbinden kann, dass bestmögliche Ergebnisse für die betrieblichen Abläufe erzielt werden können. Hier zeigt sich, dass gerade der konstruktive Einsatz von Social Media ein wichtiger Baustein für eine gute Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat sein kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Beteiligung an der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen
Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis der betrieblichen Mitbestimmung – die Frage der Zustimmung zu einem Facebook-Account des Arbeitgebers – zeigt auf, wie weitreichend die Rechte des Betriebsrats sein können.
[i]FB und Twitter: Leistungs- und Verhaltensüberwachung der ANArbeitgeber sollten davon ausgehen, dass die Erstellung und das Betreiben einer Facebook-Seite mitbestimmt ist, und den Auftritt zusammen mit dem Betriebsrat gestalten. Vorsorglich sollte auch bei der Nutzung eines eigenen Twitter-Accounts die vorherige Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.
Der Umgang miteinander in der Krise
[i]Einvernehmliche Lösungen suchenWas kann und darf ein Arbeitgeber angesichts dieser fortschreitenden Entwicklungen im Mit...