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Weiterhin viele Fragezeichen bei der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
Anmerkungen zum Diskussionsentwurf für ein BMF-Schreiben
Das Ende des Rückwirkungszeitraums und der Startschuss für die Mitteilungspflicht rücken näher. Flankierend hat das BMF einen Diskussionsentwurf eines Anwendungsschreibens veröffentlicht. Die finale Fassung soll bis spätestens Juni folgen, d. h. in letzter Minute des EU-Zeitplans über das Inkrafttreten der Regelungen. Doch aufgrund von IT-Schnittstellenproblemen wird zum EU-Startschuss keine Übermittlung an das BZSt möglich sein, weshalb das BMF die Meldefristen in Deutschland faktisch verlängert. Im Entwurf enthalten sind viele Aussagen aus der Gesetzesbegründung, die keine neuen Erkenntnisse liefern. Auch die sog. White-List fällt enttäuschend kurz aus. Die wichtigsten Neuerungen arbeitet dieser Beitrag nachfolgend heraus. Dazu werden mögliche Vorgehensweisen zu einigen offen gelassenen Fragestellungen aufgezeigt.
Polatzky/Schäfer, Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, NWB BAAAH-36525
Wie definiert der BMF-Entwurf den Begriff der Steuergestaltung?
Ist eine Steuerabteilung Intermediär oder Nutzer?
Wie erfolgt die Einordnung in die Hallmarks?