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Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Praxisempfehlungen zum Verfahren und Fälle zu den sog. Hallmarks
Der Gesetzgeber will Anfang 2020 das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschieden und setzt damit die EU-Richtlinie 2018/822 vom um.
Baum, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen, NWB 42/2019 S. 3069 NWB FAAAH-31833
Welche Gestaltungen sind mitteilungspflichtig?
Wer hat wann zu melden?
Wie erfolgt das Verfahren?
I. Stand des Gesetzgebungsverfahrens
[i]Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 8/2019 S. 331 NWB IAAAH-12074Schrade/Lindner, Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen: Referentenentwurf des BMF, NWB-EV 3/2019 S. 96 NWB EAAAH-08232 Nachdem eine zusätzliche innerstaatliche Mitteilungspflicht lange in Diskussion war, haben das BMF und das Bundeskabinett Entwürfe auf den Weg gebracht, die lediglich grenzüberschreitende Steuergestaltungen betreffen und damit im Kern der EU-Amtshilferichtlinie (kurz EUAHiRL bzw. englisch DAC6) folgen. Zwar findet sich die nationale Mitteilungspflicht in ihrer Fassung des ersten regierungsinternen Entwurfs auch in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse wieder. Mit der Stellungnahme des Bundesrats vom wurde jedoch die nationale Komponente nicht übernommen, so dass eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Gestaltungen nur noch in einem separaten Verfahren denkbar erscheint.
Diese neuen Regelungen so...