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FG Münster 22.01.2020 13 K 3039/16 E, BBK 11/2020 S. 500

Bilanzierung | Erneuerung der Hofbefestigung führt zu Herstellungskosten

Die Erneuerung einer sanierungsbedürftigen, asphaltierten Hoffläche führt zu Herstellungskosten, die über eine Nutzungsdauer von 19 Jahren abzuschreiben sind.

Der Kläger war bilanzierender Landwirt und hatte einen Bauernhof, der aus mehreren [i]Brüchige Hofbefestigung wurde erneuertWirtschaftsgebäuden bestand, zwischen denen sich ein 689 qm großer Teil einer Hoffläche befand. Dieser Teil der Hoffläche war asphaltiert, wies aber große Risse und Löcher auf, so dass sich regelmäßig Pfützen nach Regenfällen bildeten. Der Kläger ließ diesen Teil der Hofbefestigung zum Preis von 28.500 € netto im Jahr 2013 erneuern, indem die defekten Drainagen ausgetauscht, Sand, Pflaster, Asphalt und Beton geliefert und eingebaut wurden und die Asphaltfläche abgetragen und gelagert und anschließend wieder eingebaut wurde. Der Kläger behandelte den Auf...

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