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Die Berufsordnung der Steuerberater
- Inhalt der Änderungen zum -
I. Vorbemerkungen
Die Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer) ist am 1. 9. 1997 in Kraft getreten. Die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer hat am 13./ erste Änderungen beschlossen. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer fertigte die Änderungen unter dem aus; sie wurden in DStR 1999 S. 343 veröffentlicht und werden am in Kraft treten.
Zwischen den Beschlüssen der Satzungsversammlung und deren Ausfertigung/Veröffentlichung hatte das BMF die Gelegenheit der Rechtsprüfung (§ 86 Abs. 3 StBerG). Die Änderungen der Berufsordnung und die durch das BMF aufgehobenen Änderungsbeschlüsse werden nachfolgend dargestellt und kommentiert.
II. Änderungen der Berufsordnung
1. Gewissenhaftigkeit (§ 4)
Absatz 3 der Vorschrift verpflichtet den Steuerberater, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Dort wird jetzt Satz 3 gestrichen, wonach die Zuständigkeit für die externe Prüfung (Zertifizierung) durch die berufliche Selbstverwaltung gereg...