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Betriebsstätten in der Post-BEPS-Ära
Praxisstudie zu Erfahrungen und Erwartungen im Hinblick auf ausländische Betriebsstätten
Die Maßnahmen der OECD zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltungen – gebündelt unter dem Begriff Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – verändern und beeinflussen nicht nur die Steuerplanung von großen Konzernen, sondern betreffen auch kleine Unternehmen, die grenzüberschreitend agieren. Im Zuge des BEPS-Projekts wurde der Betriebsstättenbegriff unter dem Aktionspunkt 7 merklich ausgeweitet. Die Unternehmens- und Beratungspraxis wird bei der steuerlichen Abwicklung ausländischer Projekte vor erhebliche Herausforderungen gestellt, zumal es zu einer inkongruenten Umsetzung durch die Mitgliedstaaten der OECD gekommen ist und durch die OECD laufend weitere Inhalte ergänzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen einer Praxisstudie der Service Line International Tax & Permanent Establishments (ITP) von der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH deutsche international operierende Unternehmen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen im Hinblick auf ihre ausländischen Betriebsstätten befragt.
Maßnahmen des BEPS-Aktionspunktes 7 führen vermehrt zur Begründung von Betriebsstätten deutscher Unternehmen im Ausland.
Die steuerliche Abwicklung von Betriebsstätten wird zunehmend komplexer. Insbesondere Indien, China und Italien werden als anspruchsvoll bei der Betriebsstättenbesteuerung eingestuft.
Steuerliche Fragestellungen in Verbindung mit Betriebsstätten sind und bleiben ein Brennpunkt der Beratungspraxis.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie .