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Präsentation von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Internet
I. Einführung
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben in ihrer Dienstleistungsfunktion im weiteren Sinne die Aufgabe, ihre Mandanten in neue Märkte zu begleiten. Somit wird von den WP/StB erwartet, daß sie technische Innovationen zumindest zeitgleich anwenden. Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Werbung und Präsentation von StB und WP im Internet unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Restriktionen. Unter dem Begriff Werbung versteht der BGH ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen ( AnwZ (B) 25/91). Die Art der Werbung wird durch die Berufsgesetze und die Standesregeln eingeschränkt.
II. Zulässigkeit der Werbung
Werbung ist Steuerberatern nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Diese Bestimmung entspricht dem § 52 Sätze 2, 3 WPO. Eine Internetpräsentation als Werbeform ist nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall i. S. des § 57a StBerG gerichtet, da sich der Anwender in einem weltweiten Date...