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Insolvenzordnung und Steuerberatung
Gesetzesänderungen müssen von Steuerberatern verfolgt und in ihren Konsequenzen eingeschätzt werden, wenn wegen eines Verstoßes gegen die Informationspflicht gegenüber Mandanten eine mögliche Schadensersatzpflicht droht oder wenn ein Übersehen dieser Entwicklungen ein Auslassen von neuen Verdienstmöglichkeiten bedeuten würde. Dies gilt auch für die neue Insolvenzordnung, die am in Kraft tritt. Sie wird die bisherige westdeutsche Vergleichs- und Konkursordnung sowie die ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung vollständig ersetzen. Hauptziel dieser Reform ist es, eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu sichern und im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen und volkswirtschaftlichen Substanzwerten die Unternehmenssanierung zu erleichtern. Weit entfernt von jeder Zerschlagungsgefahr wird übergangslos und auf kostengünstige Weise ein Verfahren angeboten, das eine echte Atempause gewährt, zu mutigen Managemententscheidungen anregt und neue Finanzierungsmöglichkeiten ermöglicht. Insbesondere ein Gesundschrumpfen ist realisierbar (vgl. Ehlers/Drieling, Unternehmenssanierung nach neuem Insolvenzrecht - Eine Einführung mit Modellfall, 1998). Wesentliche Schlag...