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Grundzüge des Gewerberechts
I. Rechtsgrundlagen und Entwicklung
Das Gewerberecht ist grundlegend in der Gewerbeordnung geregelt. Diese geht in Gliederung und Paragraphenfolge auf die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869 zurück, die über die Reichsgewerbeordnung i. d. F. v. (RGBl S. 871) sowie die dazu nach 1945 ergangenen Änderungen durch Besatzungsmächte, Wirtschaftsrat und Länder gemäß Art. 125 GG Bundesrecht geworden ist.
Das Gewerberecht ist als Teil des Rechts der Wirtschaft gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, von dem die Gewerbeordnung oftmals geändert wurde, wodurch das äußerlich etwas unregelmäßige Bild der Paragraphenfolge mit gestrichenen, abgeänderten und zusätzlich eingeschobenen Paragraphen zu erklären ist. Die Gewerbeordnung wurde zunächst zum 1. 1. 1978 und dann nochmals zum neu bekanntgemacht. Letztere Bekanntmachung erfolgte auf Grund des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes vom (BGBl I S. 721), welches im wesentlichen auch der redaktionellen Anpassung der Gewerbeordnung an die bisherige Rechtsentwicklung im Zuge der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung diente.
Die Gewerbeordnung zählt somit zu den ältesten noch geltenden öffentlich- rechtlichen Gesetzen. Einerseits ist das hohe Alter der Gewerbeordnung zwar ein Beleg für die ...