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Bilanzierung | Abgrenzung von Firmenwert und Belieferungsrecht bei einem Pressegrossisten
Der Kauf eines Pressegrossisten, der das alleinige Belieferungsrecht in einer bestimmten Region hat, führt nicht zur Aktivierung eines Belieferungsrechts, das über fünf Jahre abgeschrieben werden kann. Vielmehr wird lediglich die Chance erworben, die Belieferung in der Region zu übernehmen; diese Chance gehört zum Firmenwert und ist daher auf 15 Jahre gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG abzuschreiben.
Eine [i]Klägerin aktivierte Mehrpreis über dem Kapitalkonto als Belieferungsrecht KG war Monopolistin für den Vertrieb von Presseprodukten im Norden Schleswig-Holsteins. Die Klägerin erwarb die Anteile an der KG. Der Kaufpreis war der Höhe nach abhängig von dem Ausgang eines Rechtsstreits zwischen der KG und einem großen Verlag. Nachdem der BGH den Rechtsstreit zwischen der KG und dem Verlag entschieden hatte, ergab sich ein endgültiger Kaufpreis, der das Kapitalkonto der KG um 3,5 Mio. € überstie...