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Umsatzsteuer kompakt
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem (BFH)
Beteiligt sich ein Unternehmer an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH, die u.a. auch im Einzelhandel tätig ist und dabei Umsätze zum ermäßigten Steuersatz und zum Regelsteuersatz ausführt. Die A Card ist ein seit März 2008 bestehendes Bonus- und Rabattsystem der Firma A Card GmbH. Dieses Unternehmen betreut und organisiert die A Card als Herausgeberin und Vertragspartner der Kunden sowie als Dienstleisterin der sog. Partnerunternehmen. Die Klägerin ist Vertragspartner der A Card GmbH. Kunden, die Inhaber einer A Card sind, können bei den teilnehmenden Organgesellschaften der Klägerin umsatzabhängige Punkte bei ihren Einkäufen sammeln. Zum Zeitpunkt des ersten Einkaufs kann der Kunde noch nicht über die dadurch erworbenen Punkte verfügen; sie sind frühestens am Folgetag für den Kunden verfügbar. Der Kunde hatte im Streitjahr (2008) u.a. die Möglichkeit, seine erwor...