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Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltshonoraren zur Haftungsanspruchsprüfung im Insolvenzverfahren
Der zur Vorsteuerabzugsmöglichkeit aus Rechtsanwaltshonoraren zur Haftungsprüfung im Insolvenzverfahren entschieden. Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse insoweit (nur) dann zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse auch wirksam verpflichtet hat. Da insbesondere ein Leistungsbezug der Masse in der Vorinstanz bisher nicht festgestellt wurde, hat das FG Köln durch Zurückverweisung der Sache mittels anderweitiger Verhandlung und Entscheidung zu reagieren.
I. Leitsätze
1. Im Rahmen der Abwicklung des insolventen Unternehmens anfallende Kosten zur Prüfung der Frage, ob ein Anspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, gehören grundsätzlich zu den Allgemeinkosten der früheren unternehmerischen Tätigkeit.
2. Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse (nur) dann zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse wirksam verpflichtet hat.
II. Sachverhalt
Über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Gegenstand ihres Unternehmens war die Errichtung und der Betrieb eines Einkaufszentrums mit Geschäften, Dienstleistungsbetrieben sowie einem umfassenden Freizeitangebot. Sie führte bis zur Veräußerung des Geschäftsbetrieb...