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NWB Nr. 21 vom Seite 1967 Fach 30 Seite 883

Rechtsfragen um den Einsatz von (Privat-)Detektiven

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

Das Bild des Privatdetektivs ist weitgehend durch die öffentlichen Medien geprägt. Diese vermitteln jedoch einen Eindruck, der der Realität kaum entspricht. Der Alltag einer Detektei wird nicht durch spektakuläre (Mord-)Fälle geprägt, sondern durch mühselige und rechtlich gebundene Recherchen im Auftrage von Wirtschaftsunternehmen (z. B. einer Versicherung, einem Kaufhaus), (scheidungswilligen) Ehepartnern, zuweilen auch von Anwälten. Naturgemäß ist die Arbeit einer Detektei u. U. recht teuer, so daß die Einschaltung eines privaten Ermittlers eine entsprechende finanzielle Ausstattung des Auftraggebers voraussetzt; damit ist der Kreis der Mandanten naturgemäß eingeschränkt.

Privatdetektive können des weiteren auch festangestellte Mitarbeiter größerer Wirtschaftsbetriebe - insbesondere der Kaufhäuser - sein, um Vermögenswerte gegen deliktische Zugriffe der Kunden oder anderer Personen und auch des eigenen Personals zu schützen. Ein weiteres Betätigungsfeld ist der mit dem Begriff ”Werkschutz” zu umschreibende Bereich, der auch die Abwehr von Industriespionage einschließt. Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch das Wach- und Sicherungsgewerbe zu ...

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