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Umsatzsteuer | Minderung der USt-Bemessungsgrundlage bei Beteiligung an „Payback“-Rabattsystem
Beteiligt sich ein Unternehmer an einem Rabattsystem wie z. B. Payback, mindert sich die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des Unternehmers erst bei Einlösung der Punkte durch seinen Kunden gem. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG. Zu einer Entgeltminderung kommt es weder bei Ausgabe der Punkte im Zeitpunkt des Einkaufs noch im Zeitpunkt des monatlichen „Punkteclearing“, mit dem der Punktesaldo zwischen Payback und dem Unternehmer festgestellt wird und den der Unternehmer umgerechnet in Euro an Payback bezahlt. S. 356
Die [i]Monatliches Punkteclearing Klägerin war eine Einzelhandelskette und Vertragspartnerin von Payback. Kunden der Klägerin konnten bei jedem Einkauf 1 Punkt für je 2 € Umsatz sammeln und diese dann entweder extern gegen Sachprämien einlösen oder aber bei einem weiteren Einkauf bei der Klägerin einlösen. 1 Punkt entsprach einem Gegenwert von ...