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Einkommensteuer | Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.
Der BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auch für außergewöhnliche Kosten, beschränkt diese Abgeltungswirkung aber zugleich auf die reinen fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen.
Durch einen Autounfall auf dem Na...