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Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Anteilsübertragung
Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH stellt grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar. Es liegt ein steuerfreier Umsatz gem. § 4 Nr. 8 Buchst f UStG vor. Eine Geschäftsveräußerung kann aber dann vorliegen, wenn eine bisherige Organträgerin die Anteile an die neue Organträgerin überträgt und die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgeführt wird.
I. Leitsätze
1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können.
2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt.
II. Sachverhalt
Eine GmbH & Co. KG war alleinige Gesellschafterin der B-GmbH. An diese vermietete sie Betriebsgrundstücke. Die GmbH & Co. KG war umsatzsteuerrechtliche Organträgerin der B-GmbH. Die GmbH & Co. KG verkaufte ihre Beteiligung an der B-GmbH überwiegend an eine Beteiligungsgesellschaft. Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht erfolgte nicht. Einen geringeren Teil der Anteile brachte die GmbH & Co. KG im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Erwerberin ein.
Für das Verkaufsgeschäft ha...