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Umsatzsteuer | Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem
Beteiligt sich ein Unternehmer an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst (Bezug: § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 7 UStG; Art. 73, Art. 79 Abs. 1 Buchst. b, Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL).
Die Bemessungsgrundlage der an die Kunden eines Unternehmers im Rahmen eines Rabattsystems bei dem „ersten Einkauf“ unter Einsatz einer Kundenkarte ausgeführten Leistungen mindert sich also entgegen der Auffassung der Vorinstanz (, EFG 2017 S. 1837 NWB LAAAG-61211) noch nicht dadurch, dass am Tag nach dem Einkauf Punkte auf einem Konto des Kunden bei dem Betreiber des Rabattsystems gutgeschrieben werden und umgeke...BStBl 2009 II S. 250