Corona-Virus überall …
... steuerliche Hilfen ...
Wer hätte die dramatische Zuspitzung noch vor wenigen Wochen für möglich gehalten? Das öffentliche Leben ist auf ein Minimum zurückgefahren worden. Neben den gesundheitlichen Risiken stellen sich immer mehr wirtschaftliche Fragen. Viele Unternehmer bangen um ihre finanzielle Existenz. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Einen Überblick über die Entwicklungen im Steuerrecht liefert Seifert in der Rubrik „Aktuell beraten“ , zum Maßnahmenpaket vgl. auch die S. VII in dieser Ausgabe.
... und Auswirkungen auf den Jahresabschluss
Die Folgen des Corona-Virus haben erhebliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse der Unternehmen. Da der weltweite Ausbruch jedoch erst nach dem Bilanzstichtag am erfolgte, wird dies für Unternehmen erst die Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 erheblich beeinflussen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 werden sich möglicherweise Auswirkungen auf den Anhang und den Risikobericht ergeben: Denn das Corona-Virus wird als sog. wertbegründendes Ereignis eingeordnet für alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Für einige Unternehmen wird es sicherlich um die Frage der Erfüllung der going concern-Prämisse gehen, da in einigen Branchen die Umsätze nahezu vollständig auf unbestimmte Zeit eingebrochen sind und die fixen Kosten weiterlaufen. Auch ist mit erhöhten außerplanmäßigen Abschreibungen sowie Rückstellungsbildungen für das aktuelle Geschäftsjahr 2020 zu rechnen. Mittelfristig werden sich möglicherweise auch größere Auswirkungen auf den Risikobericht zahlreicher Unternehmen ergeben, da ein derartiges Szenario für eine Konjunkturabkühlung kaum vorhersehbar war. Lesen Sie zu den Auswirkungen des Virus auf HGB-Jahresabschluss und Lagebericht den Beitrag von Rinker .
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Zum Schluss, und dies ist in diesen Zeiten keine Floskel
Bleiben Sie gesund!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 7/2020 Seite 1
NWB QAAAH-45605