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Zulassung des Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH als Rechtsanwalt
I. Tatbestand
Ein Gesellschafter und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH, der neben ihm noch drei weitere Steuerberater angehörten, die ebenfalls einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren, beantragte seine Zulassung als Rechtsanwalt. In seinem Anstellungsvertrag war ihm u. a. die Freiheit zum pflichtgemäßen Handeln entsprechend den anwaltlichen Berufspflichten eingeräumt; bei seiner Tätigkeit für die GmbH war er dem Steuerberatungsgesetz und den zugehörigen Richtlinien unterworfen. Dem Antrag des Antragstellers auf Zulassung als Rechtsanwalt trat die zuständige Rechtsanwaltskammer entgegen mit der Begründung, seine Tätigkeit sei mit dem Beruf des Rechtsanwaltes unvereinbar (§ 7 Nr. 8 BRAO), da er als Geschäftsführer der GmbH weisungsgebunden sei. Dem hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte stattgegeben; die sofortige Beschwerde der Rechtsanwaltskammer wies der BGH zurück.
II. Entscheidungsgründe
Der BGH führt zunächst unter Bezugnahme auf seine st. Rspr. (z. B. BGHZ 35, 287; 63, 277; 65, 238; 72, 322; 97, 204) aus, daß eine unvereinbare Tätigkeit vorliege, wenn der Bewerber in abhängi...