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Unentgeltliches Nutzungsrecht als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung
Bei der Grunderwerbsteuer gilt ein eigenständiger Gegenleistungsbegriff
[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Räumt der Käufer eines Grundstücks dem Verkäufer ein unentgeltliches Nutzungsrecht an dem erworbenen Grundstück ein, gehört der Kapitalwert der vorbehaltenen Nutzungen zur grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung. Zur Bestimmung, welche Gegenleistung die Vertragsparteien für die Übertragung eines Grundstücks vereinbart haben, ist nicht darauf abzustellen, was die Vertragsschließenden als Gegenleistung bezeichnet haben, sondern zu welchen Leistungen sie sich tatsächlich verpflichtet haben (, NWB LAAAH-44801).
I. Erwerb eines bebauten Grundstücks
[i]Vereinbarung eines negativen KaufpreisesDie Klägerin erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag ein mit mehreren Gebäuden bebautes parkähnliches Grundstück, das als Kulturdenkmal eingeordnet war. Tatsächlich wurden nur drei Gebäude genutzt, während die übrigen fünf Gebäude aufgrund des schlechten baulichen Zustands ungenutzt waren. Die Beteiligten gingen davon aus, dass sich das Grundstück und die Gebäude in einem schlechten Gesamtzustand befanden, so dass das Grundstück mit einem negativen Kaufpreis zu bewerten sei. Die Käuferin musste daher keinen Kaufpreis entrichten, vielmehr verpflichtete sich der Verkäufer, der Käufer...