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Berufsausübung des Steuerberaters in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
I. Motive für die Gründung einer Steuerberatersozietät
Die Berufsausübung in einer Sozietät bietet dem Steuerberater gegenüber einer Tätigkeit in einer Einzelpraxis wichtige Vorteile. So ermöglicht die gemeinschaftliche Berufsausübung den Gesellschaftern eine weitgehende Rationalisierung und Spezialisierung des Beratungsangebots. Durch die Aufnahme von Sozien mit Spezialkenntnissen läßt sich das Beratungsgebiet - innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen - für den Mandanten beträchtlich erweitern. So kann beispielsweise durch die Aufnahme eines Rechtsanwalts als Gesellschafter auch der gesamte rechtliche Beratungsbedarf abgedeckt werden.
Leichter als bei einer Einzelpraxis kann in einer Sozietät für den Fall, daß ein Sozius wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, für eine reibungslose Weiterführung der Praxis gesorgt werden.
II. Inhalt des Sozietätsvertrages
Im Sozietätsvertrag ist nicht nur der Name der Sozietät, sondern auch die Einbringung der Einzelpraxen zu regeln. Außerdem muß im einzelnen festgelegt werden, wie die Arbeitskraft der Sozien eingesetzt und die einzelnen Arbeitsgebiete aufgeteilt werden sollen. Es könnte vorgesehen sein, daß sich ...