Coronavirus | Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken (IDW)
Der IDW Bankenfachausschuss (BFA) hat am einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum verabschiedet.
Hintergrund: Die Kreditvergabe durch Banken ist an umfangreiche aufsichtsrechtliche Regelungen geknüpft. Dabei spielt das Kreditausfallrisiko der Schuldner eine wesentliche Rolle. Wertminderungen von Finanzinstrumenten in der Rechnungslegung können im Zusammenspiel mit bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen dazu führen, dass weniger Kredite ausgereicht werden können.
Der BFA hat daher unter Mitwirkung des IDW Arbeitskreises Finanzinstrumente nach IFRS einen Überblick über das Wertberichtigungsmodell des IFRS 9 sowie umfangreiche Auslegungshinweise erarbeitet.
Hierin vertritt der BFA u.a. die Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt.
Der fachliche Hinweis ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere fachliche Hinweise, die das IDW im Zusammenhang mit der Corona-Krise herausgegeben hat.
Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).
Quelle: IDW online (il)
Fundstelle(n):
NWB XAAAH-45419