Testamentsgestaltung zugunsten überschuldeter Kinder
Die Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter Personen ist eine der komplexesten Gestaltungsaufgaben. Denn typischer Weise soll einerseits der Zugriff der Gläubiger verhindert werden und andererseits dem Kind gleichwohl Vermögen zukommen. Darüber hinaus besteht im Zeitpunkt der Testamentsgestaltung Unsicherheit über die weitere Entwicklung; insbesondere darüber, ob der Erbfall vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eintritt, während des laufenden Insolvenzverfahrens, nach dessen Abschluss aber vor Erteilung der Restschuldbefreiung oder gar nach vollständiger Erteilung der Restschuldbefreiung.
Im Hinblick auf diese Unsicherheiten muss die Testamentsgestaltung nach Möglichkeit alle diese unterschiedlichen Varianten berücksichtigen. Dr. Eckhard Wälzholz schildert ab der die unterschiedlichen Gestaltungsansätze mit ihren Vor- und Nachteilen sowie begleitende Gestaltungsüberlegungen.
Zur aktuellen Situation:
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Coronavirus ist allgegenwärtig und es trifft jeden auf seine ganz eigene Weise. In vielen verschiedenen Ausprägungen – sei es privat oder beruflich – ist es zu einer echten Herausforderung für zahlreiche Kanzleien, Unternehmen und Selbständige geworden. Damit Sie auch in dieser Situation auf Ihre NWB-Fachliteratur inklusive NWB Livefeed zugreifen können, erweitern wir für Sie kostenlos die Lizenzen für Ihre NWB Erben und Vermögen von derzeit 5 auf 20 bis Ende Juni. Eine Anleitung zur Lizenzverwaltung finden Sie unter NWB UAAAF-78212.
Damit Sie in dieser herausfordernden Zeit eine verlässliche Anlaufstelle haben, bietet NWB Ihnen eine Übersichtsseite mit den aktuellsten und entscheidenden Informationen für die Steuerbranche und allen wichtigen Beiträgen rund um das Virus. Die Übersichtsseite können Sie in der Datenbank unter NWB AAAAH-44313 oder im NWB Livefeed aufrufen.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie jederzeit auch auf Ihrem NWB Livefeed (https://livefeed.nwb.de).
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 4/2020 Seite 105
VAAAH-45155