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Aktuelle Problemfelder der steuerlichen Behandlung von Privatentnahmen und unentgeltlichen Wertabgaben
Fallbeispiele zur Bewertung und Buchung
Die steuerliche Behandlung von Entnahmen, insbesondere sog. Privatentnahmen, ist in der Praxis von enormer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen, sondern auch für die Entnahme von Nutzungsleistungen.
I. Definition und Abgrenzung
[i]Verwendung zu privaten und zu betrieblichen ZweckenNach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse) und auch Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Zur Unterscheidung zwischen der Verwendung zu betrieblichen und privaten Zwecken wird für den Begriff der Entnahme auch „Privatentnahme“ verwendet. Ergänzt wird die Definition in § 4 Abs. 1 EStG durch die Sätze 3 ff. der Regelung, welche bestimmte Vorgänge (Verlust/Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik) der Entnahme gleichstellt (sog. finaler Entnahmebegriff). Abschließend stellt Satz 6 klar, dass allein der Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG bei Land- und Forstwirten keine Entnahme auslöst.
Der Begriff der Entnahme im EStG muss nicht zwangsweise mit der Definition der unen...