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Umsatzsteuer kompakt
Leistungen eines Laborarztes bzw. Facharztes für klinische Chemie (BFH)
Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sein (entgegen Abschn. 4.14.2 Abs. 2 Satz 1 UStAE). Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG (entgegen Abschn. 4.14.1 Abs. 1, 4.14.5 Abs. 9 UStAE).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik von der Umsatzsteuer befreit sind. Das FG der ersten Instanz hatte der Klage eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik in den Streitjahren 2009 bis 2012 stattgegeben (s. hierzu ). Auf die Revision des Finanzamtes setzte der BFH das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor (, s. hierzu ). Der EuGH urteilte u. a., dass die Steuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen kein Vertrauensv...