Online-Nachricht - Montag, 23.03.2020

Finanzierung | Corona-Hilfe der KfW genehmigt (Kommission)

Die EU-Kommission hat am zwei Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus unterstützen möchte.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat angekündigt, der deutschen Wirtschaft für die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs unbegrenzt Liquidität zur Verfügung zu stellen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.3.2020). Zwei der von Deutschland in diesem Zusammenhang bei der EU-Kommission angemeldete Maßnahmen, die von der KfW umgesetzt werden sollen, hat die Kommission nun genehmigt.

Dabei handelt es sich um:

  • ein Darlehensprogramm, das bis zu 90 Prozent des Risikos für Darlehen an Unternehmen jeder Größe abdeckt, wobei die Darlehen eine Laufzeit von fünf Jahren haben können und je nach Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis zu 1 Mrd. Euro betragen dürfen, und

  • ein Darlehensprogramm, bei dem die KfW mit Privatbanken zusammenarbeitet, um als Konsortium größere Darlehen bereitstellen zu können. Bei dieser Regelung kann das staatlich gedeckte Risiko bis zu 80 Prozent eines Darlehens betragen (jedoch nicht mehr als 50 Prozent des gesamten Fremdkapitals eines Unternehmens).

Hinweis:

Informationen zu den nun genehmigten Corona-Hilfen der KfW (KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) sowie KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro) finden Sie auf der Homepage der KfW.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: EU-Kommission, Mitteilung v. , KfW online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-45063