Online-Nachricht - Freitag, 20.03.2020

Corona-Hilfe | KfW-Kredite für Unternehmen (BMF/KfW)

Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Hilfsprogramm für alle Unternehmen beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

In einer ersten Phase des Hilfspakets stellt die KfW im Auftrag der Bundesregierung ab sofort Unternehmen Förderkredite bereit, die von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben werden. Hierbei übernimmt die KfW einen großen Teil der Haftung

Welches Kreditprogramm in Anspruch genommen werden kann, hängt vom Alter und der Größe des Unternehmens ab:

Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung:

1. Alle Unternehmen

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.

Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sog. Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

2. Mittelständische und große Unternehmen

Mittelständische und große Unternehmen können einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Finanzierungen werden ab einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro angeboten. Beim Nachweis eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs ist der Höchstkreditbetrag unbegrenzt. Die KfW beteiligt sich dabei in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner an der Finanzierung. Mit dem Kredit können Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden.

So beantragen Unternehmen Kredite

Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Ein Antrag läuft in vier Schritten:

  1. Finanzierungspartner finden: Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW.

  2. Kredit beantragen: Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW.

  3. Kreditantrag wird geprüft: Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

  4. Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten: Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.

Hinweis:

Das BMF hat zu den Hilfsprogrammen einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: BMF, Meldung v. , KfW (il)

Anmerkung: Nachricht am aktualisiert

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-44912