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NWB BB 4/2020 S. 101

Brexit: Übergangszeitraum nutzen

Großbritannien ist Ende Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Bis Ende 2020 gibt es eine Übergangszeit, in der alle bisherigen Regeln weiter gelten und Firmen agieren können wie bisher.

Ab 2021 ist noch nicht absehbar, wie es weitergeht: Wird die Übergangsfrist noch einmal verlängert (max. zwei Jahre sind möglich)? Wird es für alle Verträge und Fälle Regelungen geben? Wie sehen sie konkret aus? Was bedeutet das für den eigenen Betrieb? Unternehmer sollten sich auf dem Laufenden halten und ständig prüfen, ob und was sie tun müssen, ggf. auch präventiv. Um sich zu informieren, sollten sie ständig mit ihren Verbänden in Kontakt bleiben. Oder sie können sich über den jeweils aktuellen Stand auch bei ihrer Kammer informieren, beispielsweise online unter http://go.nwb.de/gm0hc.

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