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NWB BB 4/2020 S. 100

Brexit: Limiteds werden für Inhaber zum Risiko

Unternehmer, die in Deutschland die Rechtsform der Limited gewählt haben, müssen aufpassen. Zwar ändert sich bis zum Jahresende nichts, weil in dieser sog. Übergangszeit noch die aktuellen Regeln gelten. Ab 2021 kommt es aber darauf an, welche Vereinbarungen die EU und Großbritannien treffen.

Ohne Vereinbarung bzw. Fortschreibung der aktuellen Rechtslage werden Limiteds dann wie eine GbR oder eine OHG behandelt. Für Unternehmer bedeutet das u. a., dass sie uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, da Limiteds in Deutschland bzw. der EU nicht mehr anerkannt werden.

Betroffene Unternehmer sollten möglichst noch im ersten Halbjahr entscheiden, was sie tun möchten. Ggf. sollten sie versuchen, ihre Limited in eine GmbH oder UG umzuwandeln, um weiter von der Haftungsbeschränkung profitieren...

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