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Volle umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei 0 %-Finanzierung
Ein Urteil des FG Hessen bietet Anlass, sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Kaufpreisfinanzierung auseinanderzusetzen, auch wenn die Entscheidung selbst nicht von der bisherigen Sichtweise abweicht.
I. Orientierungssätze
1. Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen im Zusammenhang mit sog. 0 %-Finanzierungen ist nicht um die vom liefernden Unternehmer an das finanzierende Kreditinstitut entrichteten Finanzierungsentgelte zu mindern, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung die Lieferung der Waren einerseits sowie deren Finanzierung und die Übernahme der Finanzierungskosten durch den Unternehmer andererseits aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als einheitliche Leistung anzusehen sind.
2. Selbst in Fällen, in denen die Finanzierung und deren Übernahme durch den Warenverkäufer nicht als Nebenleistungen zur steuerpflichtigen Lieferung der gekauften Waren als Hauptleistung anzusehen sind, hat der erkennende Senat erhebliche Zweifel daran, dass das „Primback“ geeignet wäre, eine andere Beurteilung zu rechtfertigen.
II. Sachverhalt
Ein Unternehmen hatte seinen Kunden bei Warenverkäufen eine sogen...