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Ermittlung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten bei einer Schenkung
BFH äußert sich zur Berücksichtigung von Tilgungs- und Zinsleistungen
[i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter, NWB TAAAB-14443 Im Rahmen der Gestaltung vorweggenommener Erbfolgen stellt der Vorbehalt von Nießbrauchsrechten ein beliebtes Gestaltungsinstrument dar. Der Schenker möchte einerseits die Substanz auf die nächste Generation übertragen, andererseits möchte er sich aber den Ertrag aus dem übertragenen Vermögen zur Sicherung seines weiteren Lebensunterhalts vorbehalten. Dem BFH lag nun die Frage vor, wie sich der Jahreswert von Nießbrauchsrechten nachlassmindernd berechnet. Zugleich nahm er erstmals zu der Frage Stellung, ob die von einem Nießbrauchsberechtigten getragenen Zins- und Tilgungsleistungen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen sind. [i]BFH, Urteil v. 28.5.2019 - II R 4/16, NWB NAAAH-37571 Mit seinem Urteil v. - II R 4/16 ( NWB NAAAH-37571) bestätigte der BFH nun die Entscheidung der Vorinstanz (, NWB NAAAF-67437). Das FG Münster hatte in dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt ausgeführt, dass die Ermittlung des Jahreswerts der den Erwerb des Klägers belastenden Nießbrauchsrechte unter Einbeziehung der gezahlten Schuldzinsen, die von den Schenkern (Eltern des Beschenkten) vertraglich übernommen (getragen) wurden, zu erfolgen habe. Mi...