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Ermittlung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten bei einer Schenkung
Der ( NWB NAAAH-37571) die bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage geklärt, ob die bei einer Grundstücksschenkung von einem Nießbrauchsberechtigten getragenen Zins- und Tilgungsleistungen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen sind. Mit seinem Urteil bestätigt der BFH die Entscheidung der Vorinstanz (, NWB NAAAF-67437). Das FG Münster hatte in dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt ausgeführt, dass die Ermittlung des Jahreswerts der den Erwerb des Klägers belastenden Nießbrauchsrechte unter Einbeziehung der gezahlten Schuldzinsen, die von den Schenkern (Eltern des Beschenkten) vertraglich übernommen (getragen) wurden, zu erfolgen habe. Maßgebliche Größe für die Berechnung des Kapitalwerts ist demnach der Nettoertrag. Für die Schenkungsteuer führt dies zu einer Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Eine unterschiedliche Ermittlung des Jahreswerts von Nießbrauchsrechten danach, ob es sich um die Besteuerung des Nießbrauchsberechtigten oder die des Verpflichteten handelt, sei nicht angezeigt.
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Reine Schenkung
[i]Bestätigung der RechtsprechungDer BFH best...BStBl 2002 II S. 165