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Das Recht der Straßenreinigungsgebühr in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern
I. Einführung
Das Recht der Straßenreinigungsgebühr folgt als Annex-Kompetenz dem Recht der Straßenreinigung, wobei auch der Winterdienst einzubeziehen ist (Wichmann a. a. O., Vorwort und Rn. 38 ff.). Die Reinigungspflichten werden zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich abgeleitet, zivilrechtlich insbesondere als Unterfall der Verkehrssicherungspflicht, öffentlich-rechtlich insbesondere aus der ursprünglich ausschließlich ordnungsrechtlichen Pflicht als ein Teil der Daseinsvorsorge (so z. B. BGH NJW 1973 S. 460). Diese Reinigungspflichtigkeiten führen häufig zu Vermischungen der Argumentationslinien in Praxis und Gerichtsentscheidungen (so mit Recht Doose, Handwörterbuch des Umweltrechts von Kimminich/v. Lersner/Storm, 1994 S. 1976 ff.). Entscheidend ist jedoch die polizei- bzw. ordnungsrechtliche Reinigungspflicht, was insbesondere bei Schneekatastrophen, Glatteis, starkem Regen, starkem Blattabfall deutlich wird (so mit Recht Wichmann a. a. O. Rn. 4). Lediglich in Bayern ist die polizeimäßige Reinigungspflicht der öffentlich-rechtlichen verkehrsmäßigen Reinigung nachrangig (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Bayr. StrWG). Letztlich führen diese Unterschiede, soweit sie d...