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Entwurf zu § 6 AStG und Beteiligung an Immobilienkapitalgesellschaften
Zugleich Übersicht zum steuerlichen Begriff der Immobilienkapitalgesellschaft im Privatvermögen
In einer globalisierten Welt und aus der hieraus erwachsenden Notwendigkeit internationaler Mobilität nimmt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG an Bedeutung zu. Am hat das BMF den Entwurf zur ATAD-Umsetzung und zur Reform des Außensteuerrechts veröffentlicht. Dieser enthält auch Änderungen zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Entwurf in der Kabinettsbeschlussfassung lässt materielle Änderungen hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung nicht erwarten. Mit diesem Beitrag soll die geplante Neuregelung zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG-RefE und deren Auswirkung auf die Beteiligung an „Immobilienkapitalgesellschaften“ dargestellt werden, für die im Internationalen Steuerrecht Sonderregeln bestehen.
Obwohl bei Immobilienkapitalgesellschaften bei Anwendbarkeit einer abkommensrechtlichen Immobiliengesellschaftsklausel das deutsche Besteuerungsrecht nach einem Wegzug uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt, kann es zu einer Steuerbelastung nach § 6 AStG-RefE bei Wegzug kommen.
Die Immobiliengesellschaftsklausel wird in Zukunft aufgrund des Multilateralen Instruments weiter an Bedeutung gewinnen.
Bei effektivem Wohnsitzmanagement oder Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen tritt eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG-RefE bei Beteiligungen an inländischen Immobilienkapitalgesellschaften auch nach der geplanten Neuregelung nicht ein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .