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WP Praxis 4/2020 S. 118

Status britischer Abschlussprüfer nach dem Brexit

Im Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien wurde vereinbart, dass EU-Recht in Großbritannien übergangsweise bis zum weiter gilt. Aufgrund dessen gilt das Vereinigte Königreich bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin als Mitgliedstaat der EU, britische Abschlussprüfer gelten weiterhin als EU-Abschlussprüfer.

Das gilt nach § 1 des Brexit-Übergangsgesetzes für Bundesrecht (z. B. die WPO) und nach dem Grundsatz der europarechtskonformen Auslegung und der Einheit der Rechtsordnung auch für Landesrecht entsprechend.

Hinweis

Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/hg0ra.

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