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BFH 28.08.2019 II R 7/17, NWB 12/2020 S. 814

Erbschaft- und Schenkungsteuer | Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Wird eine Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen der Anzeige der Schenkung gegenüber dem Finanzamt begangen, beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen in dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Zur Bestimmung dieses Zeitpunkts kann die beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderliche Zeit für die Bearbeitung eingegangener Schenkungsteuererklärungen berücksichtigt werden.

Einordnung:

[i]Beyer, NWB 21/2019 S. 1532Das Besprechungsurteil ist praxisrelevant, weil der BFH sich erstmals mit dem Beginn des Zinslaufs der Hinterziehungszinsen für den Fall befasst, dass eine anlassbezogene Steuer (hier: die Schenkungsteuer) durch ...

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