IFRS-Kommentar
18. Aufl. 2020
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§ 28 Finanzinstrumente
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 9. Sie berücksichtigt ebenfalls die Vorgaben aus IAS 32 und IFRS 7, auch hier jeweils mit allen Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen produktbezogenen Zugang zur Kommentierung liefert das unter Rz 546 wiedergegebene ABC der Finanzprodukte. Die Regelungen zum hedge accounting werden in § 28a kommentiert.
Neben den Agenda Rejections (Non-IFRIC) des IFRS IC wurden insbesondere Ergänzungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform (Rz 540), dem Umgang mit Gebühren bei Modifikationen (Rz 328) und zur Kalibrierung des Berechnungsmodells zum expected credit loss (Rz 449) aufgenommen. Außerdem erfolgte mit Blick auf IFRS 9.B2.5 eine Klarstellung zur Behandlung selbstständig begründeter Garantien.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Arbeitsteilung der IFRS
1 Für die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten sehen die IFRS nicht einen, sondern mehrere arbeitsteilige Standards vor. Die relevanten Vorgaben zur Bilanzierung und Offenlegung von Finanzinstrumenten finden sich in: