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Rückwirkende Anwendbarkeit von § 8b Abs. 3 KStG im Rahmen der Fondsbesteuerung (§ 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG)
Der ( NWB VAAAH-43736) einen Fall, bei dem die rückwirkende Anwendbarkeit von § 8b Abs. 3 KStG im Rahmen der Fondsbesteuerung streitig ist, ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. In dem vorliegenden Streitfall hat ein Versicherungsverein a. G. im Mai 2003 und am diverse Anteilsscheine an drei Spezialfonds veräußert.
Im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung hat die Finanzverwaltung – gestützt auf die rückwirkende Einfügung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb II-Gesetzes – auf Ebene der Spezialfonds angefallene negative Aktiengewinne dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG hat die Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG auf Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Wertpapier-Sondervermögen erstmalig und mit Wirkung auf noch alle offenen Veranlagungszeiträume angeordnet.
Hintergrund für die Einführung des § 40a Abs. 1 KAGG war der Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren (später Teileinkünfteverfahren) im Körperschaftsteuerrecht. Durch die Einfügung von § 8b KStG wurden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und deren Divi...